Medienwerkstatt
Minden-Lübbecke e.V.
Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e.V.

AGB Bildungswerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungswerkes für Medien und Kommunikation

Die Satzung der Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e.V. als Träger des Bildungswerkes sowie das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des Bildungswerks eingesehen werden und sind auch auf der Internetseite veröffentlicht.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem Bildungswerk für Medien und Kommunikation. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. 

§ 2 Teilnahme
  1. Alle Angebote unserer Bildungseinrichtungen sind öffentlich. Über ihre Durchführbarkeit entscheidet, auch bei kostenfreien Veranstaltungen, die Anzahl der Anmeldungen. Sofern es noch freie Plätze in den Kursen gibt und es inhaltlich sinnvoll ist, können Interessierte auch in bereits laufende Kurse aufgenommen werden.
  2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
§ 3 Anmeldung
  1. Für Seminare und Kurse ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Die Online-Anmeldung gilt hierbei als schriftlich und somit verbindlich. Sie ist außerdem Entscheidungsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen.
  2. Anmeldebestätigungen werden, binnen fünf Werktagen, per E-Mail versandt. In der Regel bekommen Teilnehmende eine Woche vor Kursbeginn eine Benachrichtigung, ob die Veranstaltung durchgeführt wird.
  3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
  4. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine bestimmte Seminarleitung.
§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Internetseite und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 5 Teilnahmekosten
  1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Kursgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
  2. Die Gebühren werden per Lastschrift erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, und Abbruch der Veranstaltung
  1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich ein Seminar programmgemäß durchzuführen, so kann eine Veranstaltung abgesagt werden.
  2. Bei einer Absage von Veranstaltungen unsererseits werden an das Bildungswerk bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.
  3. Ein Rücktritt der Teilnehmenden von der Anmeldung muss in Textform, ohne Nennung von Gründen, oder E-Mail oder auf postalischem Weg beim Bildungswerk erfolgen.
  4. Im Falle des Rücktritts der Teilnehmenden von einer Veranstaltung werden folgende Gebühren erhoben:
    • bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden keine Gebühren erhoben,
    • bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt,
  1. bei einem Rücktritt in den letzten 7 Tagen vor Beginn sind die gesamten Teilnahmekosten zu zahlen. Die Berechnung einer Ausfallgebühr nach Ziffer 3 kann nur dann entfallen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnimmt und die Kosten der Veranstaltung übernimmt.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
§ 7 Schutz Personenbezogene Daten

Gemäß Datenschutzverordnung und Bundesdatenschutzgesetz vom 25.5.2018

  1. Personenbezogene Daten werden nur in einem Mindestmaß über EDV oder aber schriftlich, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Alter, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und ggf. Bankdaten sind zur Bearbeitung der Anmeldung und für die Kursdurchführung erforderlich. Die elektronische Übertragung der Daten findet intern verschlüsselt statt.
  2. Eine Weitergabe an Dritte (nebenamtliches Personal und Kooperationspartner*innen) findet nur zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen statt. Die Teilnahmelisten mit Angabe des Namens, des Wohnorts, des Alters und des Geschlechts, müssen als Nachweisdokumente gegenüber den Zuschussgebern, entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten werden. Danach werden die Listen vernichtet.
  3. Die Teilnehmenden haben das Recht auf Auskunft sowie auf Wunsch, die Löschung Ihrer gespeicherten persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 8 Haftung
  1. Das Bildungswerk für Medien und Kommunikation haftet nicht auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungswerks für Medien und Kommunikation, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Bildungswerk für Medien und Kommunikation nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  3. Die Einschränkungen der Ziffern 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Bildungswerks für Medien und Kommunikation, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sie auch den Ziffern 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Bildungswerk für Medien und Kommunikation den Mangel arglistig verschwiegen oder eine besondere Garantie übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit das Bildungswerk für Medien und Kommunikation und Teilnehmende eine besondere Vereinbarung über das Seminar getroffen haben.
§ 9 Sonstiges
  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Die Veranstaltungen des Bildungswerks finden an unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
§ 10 Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

§ 11 Gerichtsstand

Sofern es sich bei den Teilnehmenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Teilnehmenden und dem Bildungswerk für Medien und Kommunikation der Sitz des Bildungswerks für Medien und Kommunikation. Das Bildungswerk für Medien und Kommunikation ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand der Teilnehmenden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 

Bildungswerk für Medien und Kommunikation, Lübbecke den 10. März 2025

Kontakt

    Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e.V.  Bahnhofstraße 29, 32312 Lübbecke info@medienwerkstatt.org Bürozeiten:  DI, DO, FR  09.00 - 16.00 Uhr

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