Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungswerkes für Medien und Kommunikation
Die Satzung der Medienwerkstatt Minden-Lübbecke e.V. als Träger des Bildungswerkes sowie das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des Bildungswerks eingesehen werden und sind auch auf der Homepage des Medienbildungswerkes veröffentlicht.
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem Bildungswerk für Medien und Kommunikation. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.
§ 2 Teilnahme
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Alle Angebote unserer Bildungseinrichtungen sind öffentlich. Über ihre Durchführbarkeit entscheidet, auch bei kostenfreien Veranstaltungen, die Anzahl der Anmeldungen. Sofern es noch freie Plätze in den Kursen gibt und es inhaltlich sinnvoll ist, können Interessierte auch in bereits laufende Kurse aufgenommen werden.
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In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
§ 3 Anmeldung
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Für Seminare und Kurse ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Die Online-Anmeldung gilt hierbei als schriftlich und somit verbindlich. Sie ist außerdem Entscheidungsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen.
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Anmeldebestätigungen werden in der Regel per E-Mail versandt. In der Regel bekommen Teilnehmende eine Woche vor Kursbeginn eine Benachrichtigung, ob die Veranstaltung durchgeführt wird.
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Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
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Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine bestimmte Seminarleitung.
§ 4 Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
§ 5 Teilnahmekosten
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Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Kursgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
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Die Gebühren werden in der Regel per Lastschrift erhoben oder per Rechnung/Überweisung durch die Teilnehmenden beglichen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, Widerruf und Abbruch der Veranstaltung
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Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich ein Seminar programmgemäß durchzuführen, so kann eine Veranstaltung abgesagt werden.
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Bei einer Absage von Veranstaltungen unsererseits werden an das Bildungswerk bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.
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Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis zu einer Frist von 2 Wochen vor Kursbeginn kostenlos möglich. Nach dieser Frist erheben wir bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Ausfallgebühr von 50% der Teilnahmekosten. Bei späteren Rücktritten berechnen wir die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an das Bildungswerk zu richten. Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnehmen kann.
§ 7 Schutz Personenbezogene Daten
Gemäß Datenschutzverordnung und Bundesdatenschutzgesetz vom 25.5.2018
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Personenbezogene Daten werden nur in einem Mindestmaß über EDV oder aber schriftlich, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Alter, Adresse, Telefon, E-Mail Adresse und ggf. Bankdaten sind zur Bearbeitung der Anmeldung und für die Kursdurchführung erforderlich. Die elektronische Übertragung der Daten findet intern verschlüsselt statt.
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Eine Weitergabe an Dritte (nebenamtliches Personal und Kooperationspartner) findet nur zum Zweck der Durchführung von Veranstaltungen statt. Die Teilnahmelisten mit Angabe des Namens, der Adresse, des Alters und des Geschlechts, müssen als Nachweisdokumente gegenüber den Zuschussgebern, entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten werden. Danach werden die Listen vernichtet.
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Die Teilnehmenden haben das Recht auf Auskunft sowie auf Wunsch, die Löschung Ihrer gespeicherten persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 8 Haftung
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Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird vom Bildungswerk nicht übernommen, es sei denn dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.
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Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das Bildungswerk nicht zu vertreten hat, befreien das -Bildungswerk für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist das Bildungswerk nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
§ 9 Sonstiges
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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Die Veranstaltungen des Bildungswerks finden an unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübbecke.
Bildungswerk für Medien und Kommunikation, Lübbecke den 25. Mai 2018